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Campact-Demo: Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte für Abgeordnete (18. Oktober 2012)
Start der Seite: 18.10.2012
Stand der Bearbeitung: 3.11.2012
Abbildung 1 Einem unschuldig dreinschauenden "Abgeordneten" quellen aus allen Ritzen und Taschen seines Anzugs Banknoten hervor. Im Hintergrund: Der (Deutsche Bahn-) DB-Tower am Potsdamer Platz |
Abbildung 2 Fernsehteams haben sich eingefunden. Hier interviewen sie den Repräsentanten von Lobby Control. Auf dem Plakat, das er in der Hand hält, steht unter einem Bestechungsbriefumschlag mit Banknoten: 63.516 Bürger/innen fordern: Nebeneinkünfte offenlegen und Abgeordnetenbestechung wirksam bestrafen! Campact, Lobby Control, Transparency International Deutschland e.V. Im Hintergrund: Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages |
Abbildung 3 Der "Abgeordnete" fühlt sich ertappt, als von seinem Rednerpult die Beschichtung weggewischt wird und die Geldscheine, die aus Taschen und Revers hervorquellen, sichtbar werden. Hinter ihm halten Demontranten Plakate hoch mit der Forderung Transparenz auf Heller und Pfennig! und der Frage Wer bezahlt?. |
Abbildung 4 Ein "Abgeordneter" zeigt, dass er mit leeren Händen dasteht, der andere, der mit seinen vielen Geldscheinen ertappt wurde, fühlt sich bedrängt und wehrt sich mit Händen und Füßen. Demonstranten fordern die Offenlegungspflicht, Transparenz auf Heller und Pfennig! und fragen Wer bezahlt?. |
Abbildung 5 Vor dem der Bestechung überführten "Abgeordneten", der seine Unschuld beteuert, steht der Repräsentant von Lobby Control und hält sein Plakat in die Kamera. Auf dem Plakat, das er in der Hand hält, steht unter einem Bestechungsbriefumschlag mit Banknoten: 63.516 Bürger/innen fordern: Nebeneinkünfte offenlegen und Abgeordnetenbestechung wirksam bestrafen! Campact, Lobby Control, Transparency International Deutschland e.V. Hinter dem erwischten Bestochenen scharen sich Demonstranten mit Plakaten, auf denen steht: Transparenz auf Heller und Pfennig! und Wer bezahlt?. Mehr Fotos |
s. auch: Unsere Abgeordneten wollen keinen Antikorruptionsparagraphen im Abgeordnetengesetz beschließen
Kommentar:
Hallo,
anbei der mittlerweile schon vier Jahre alte Text, um den der Rummel geht. Der WPD des Bundestags möchte folgende Sätze nicht veröffentlicht sehen:
"Die rechtsvergleichende Betrachtung hat gezeigt, dass die Abgeordnetenbestechung im Ausland als strafwürdiges Unrecht behandelt wird, und dass eine Privilegierung der Abgeordneten keinesfalls zwingend oder aus den Eigenarten des politischen
Geschehens zu rechtfertigen ist.
Im internationalen Vergleich von § 108e StGB mit den Vorschriften ausländischer Rechtsordnungen wird Deutschland hinsichtlich der Weite der Korruptionsstrafbarkeit von Abgeordneten unter den Schlusslichtern eingeordnet und das deutsche Regelungsregime als 'Minderheitsposition' klassifiziert."
Gruß
Gerhard, 18.10.2012
Stellungnahme des WPD [Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes] zur Abgeordnetenkorruption
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