Kleingärten erhalten!
Stand der Bearbeitung: 12.1.2016
Geschützte, besonders geschützte und streng geschützte
Tier- und Pflanzenarten, die in Kleingärten zu erwarten sind
Alle Froscharten sind geschützt.
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In Berlin grassiert die Kleingärten-Vernichteritis. Die Politik möchte viele, vielleicht möglichst alle Grünflächen zubauen lassen.
Spätestens, wenn ein Investor ein Kleingartengelände bebauen lassen will, sollte man die Untere Naturschutzbehörde des Bezirkes einschalten, die (hoffentlich) eine Kartierung der Arten veranlasst.
Nicht verkehrt ist es, schon im Vorfeld etwas Geld in die Hand zu nehmen und eine Artenkartierung vornehmen zu lassen. Dann hat man schon etwas in der Hand, bevor der Investor Gefälligkeitsgutachten erstellen lässt.
Mit dieser Politik widerspricht der Berliner Senat seinem Beschluss vom 13. März 2013 zur Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt, die u.a.
im Bewusstsein der Bedeutung der biologischen Vielfalt für eine hohe und steigende Lebensqualität, insbesondere hinsichtlich ihrer Erholungsfunktion sowie ihrer direkten und indirekten Beiträge zur menschlichen Gesundheit
[Präambel]
gefasst wurden. Die Präambel endet mit folgender Äußerung:
In dem Wunsch, bestehende Vorkehrungen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt zu ergänzen und weiter zu entwickeln, bekennt sich Berlin ausdrücklich in der "Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt" dargelegten strategischen Zielen und verfolgt nachdrücklich deren Erreichung durch Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Denkt der Senat bei der Vernichtung von Biotopen daran, was er versprochen hat? Papier ist geduldig - an den Handlungen sollt ihr sie messen.
Wir schreiben die Dekade, wo die die UN die Jahre 2011 bis 2020 zur UN-Dekade für Biologische Vielfalt erklärt hat. Und das, weil der Artenschwund auf der Erde allmählich bedrohlich für den Menschen wird.
Liste zu geschützten und streng geschützten Arten in Berliner Kleingärten von Tieren und Pflanzen, die sich dort heimisch fühlen könnten:
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Alle Fledermäuse gehören zu den streng geschützten Arten:
Schutz aller Fledermausquartiere
Alle besetzten Fledermausquartiere sind durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt – auch wenn sie gerade nicht bewohnt werden, z.B. weil sie im Winterquartier sind.
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Alle Libellenarten sind gesetzlich geschützt bzw. streng geschützt.
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Hornisse und Kreiselwespe gesetzlich geschützt.
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Alle Wildbienenarten sind gesetzlich geschützt.
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Alle Hummelarten sind gesetzlich geschützt.
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Einige Ameisenarten sind gesetzlich geschützt, u.a. Wiesenameise (Formica pratensis)
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Gesetzlich geschützt: Igel, alle Spitzmausarten, Maulwurf, Brandmaus, Eichhörnchen u.a.m.
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Besonders geschützt: Haselmaus, Siebenschläfer, Gartenschläfer
http://www.karg-bugs.de/pdf/Informationen%20ueber%20Schlaefer.pdf
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Alle Vogelarten sind gesetzlich geschützt.
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Alle Amphibienarten (Molche, Frösche und Kröten) sind gesetzlich geschützt.
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Alle Reptilien (Eidechsen, Blindschleichen und Ringelnattern) sind gesetzlich geschützt.
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Die Weinbergschnecke ist gesetzlich geschützt, die Zierliche Tellerschnecke streng geschützt.
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Die Gemeine Teichmuschel und die Große Teichmuschel sowie die Malermuschel sind gesetzlich geschützt.
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Alle Ameisenjungfernarten (Aussehen: ähnlich Libellen) sind gesetzlich geschützt.
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Viele Laufkäferarten sind gesetzlich geschützt oder streng geschützt.
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Alle Prachtkäfer (bis auf drei Arten) sind gesetzlich geschützt.
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Alle Bockkäfer (bis auf vier Arten) sind gesetzlich geschützt.
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Alle Schröter (z.B. Hirschkäfer) sind gesetzlich geschützt.
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Alle Rosenkäferarten und der Eremit (Blatthornkäfer) sind gesetzlich (streng) geschützt.
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Viele Schmetterlings- und andere Insektenarten sind gesetzlich geschützt.
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Verschiedene Flechtenarten sind gesetzlich geschützt.
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In Berlin stehen alle Laubbäume, also Birke, Eiche, Buche, Kastanie, Schnurbaum usw., und die Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben.
Ein Mammutbaum steht nur unter Schutz, wenn er ein Naturdenkmal ist.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ausführliche Informationen mit Roten Listen für Berlin:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/artenschutz/de/rote_listen/gefaesspflanzen.shtml
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Alle Vogelarten sind geschützt.
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